Einbruchschäden auf Rekordniveau: Was die Hausratversicherung übernimmt
Die Versicherer haben 2025 rund 100.000 Wohnungseinbrüche reguliert, der Durchschnittsschaden erreichte einen Höchstwert. Zum Start der dunklen Jahreszeit lohnt ein Blick in den eigenen Vertrag – und auf die Pflichten nach einem Einbruch.
Nach Angaben des Versichererverbands GDV stiegen die versicherten Schäden durch Wohnungseinbrüche 2025 auf 380 Millionen Euro bei rund 100.000 Fällen; ein Einbruch kostete im Schnitt 3.850 Euro. Die Hausratversicherung ersetzt gestohlene Sachen zum Wiederbeschaffungspreis und zahlt Reparaturen an Wohnungstür und Fenstern. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie den Einbruch sofort bei Polizei und Versicherer melden und eine Stehlgutliste einreichen.
Die Bilanz der Versicherer für 2025
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im April 2026 seine Einbruchbilanz für das Jahr 2025 veröffentlicht. Demnach sind die versicherten Schäden durch Wohnungseinbrüche auf 380 Millionen Euro gestiegen – rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr. „Die Versicherer zählten etwa 100.000 Fälle, rund 5.000 mehr als im Jahr zuvor. Der durchschnittliche Schaden pro Einbruch stieg um 200 Euro auf 3.850 Euro und erreicht damit den höchsten Wert seit Beginn der Messung“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in der Mitteilung.
| Kennzahl (Versicherer) | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| Versicherte Wohnungseinbrüche | rund 90.000 | rund 100.000 |
| Versicherte Schäden gesamt | rund 350 Mio. Euro | 380 Mio. Euro |
Quelle: GDV-Medieninformationen vom 24.10.2025 (Zahlen 2024) und 21.04.2026 (Zahlen 2025).
Heute, am 25. Oktober 2026, ist zudem Tag des Einbruchschutzes: Mit der Zeitumstellung beginnt die dunkle Jahreszeit, in der nach Erfahrung von Polizei und Versicherern mehr eingebrochen wird. Ein guter Zeitpunkt, um nicht nur Türen und Fenster, sondern auch den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen.
Wie Einbrecher vorgehen – und was sie mitnehmen
Der GDV beschreibt in seiner Bilanz ein wenig spektakuläres Vorgehen: Einbrecher machen sich meist nicht viel Mühe, sondern suchen gezielt nach leicht zugänglichen und unzureichend gesicherten Wohnungen. Oft reichen einfache Hilfsmittel wie ein Schraubenzieher. Schwachstellen sind vor allem Fenster – besonders gekippte – und Türen. Gestohlen wird, was sich leicht transportieren und weiterverkaufen lässt: Schmuck, Bargeld, Smartphones, Kameras, Computerzubehör, aber auch Fernseher oder Spielkonsolen.
Für den Durchschnittsschaden spielen nicht nur die gestohlenen Gegenstände eine Rolle. Nach Einschätzung der Versicherer steigt er auch deshalb nahezu jedes Jahr, weil mit der allgemeinen Teuerung die Reparaturen teurer werden – neue Türen und Fenster ebenso wie die Handwerkerlöhne. Ein aufgehebeltes Fenster oder eine beschädigte Wohnungstür schlägt damit selbst dann zu Buche, wenn der Täter am Ende nichts mitnimmt.
Warum die Zahlen der Versicherer von der Polizeistatistik abweichen
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2025 bundesweit 82.920 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl aus, einschließlich der Versuche. Die Versicherer kommen auf rund 100.000 Fälle. Der Unterschied ist kein Widerspruch: Wie der GDV auf seinem Verbraucherportal erläutert, ist nicht jeder polizeilich erfasste Einbruch auch versichert. Umgekehrt werden Einbruchsversuche, bei denen „nur“ Schäden an Fenstern oder Türen entstehen, mitunter gar nicht der Polizei gemeldet, aber dem Versicherer. Einen Überblick über die polizeilichen Zahlen und deren Entwicklung finden Sie in unserem Beitrag zur Einbruchstatistik des BKA.
Was die Hausratversicherung nach einem Einbruch zahlt
Die Hausratversicherung schützt alle beweglichen Sachen eines Haushalts. Nach Angaben von GDV und Verbraucherzentrale übernimmt sie nach einem Einbruchdiebstahl insbesondere:
- Gestohlene oder zerstörte Gegenstände zum Wiederbeschaffungspreis, also zu dem Betrag, den ein gleichwertiger Gegenstand heute neu kostet – nicht zwingend der ursprüngliche Kaufpreis.
- Reparaturkosten für beschädigtes Inventar, etwa nach Vandalismus.
- Schäden an Wohnungstür und Fenstern, die zur Wohnung gehören. Bei Einfamilienhäusern trägt die Hausratversicherung laut GDV auch Gebäudeschäden, die durch Einbruch oder einen Einbruchsversuch entstanden sind.
- Sachen in Keller und Garage, zum Beispiel Werkzeug oder Rasenmäher.
Wichtig für Mieter: Die Hausratversicherung ist freiwillig und keine Pflicht – wer keine abgeschlossen hat, trägt den Verlust am eigenen Hausrat in der Regel selbst. Für Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld gelten je nach Vertrag Entschädigungsgrenzen. Prüfen Sie deshalb, ob die Versicherungssumme und die Grenzen zu Ihrem Hausrat passen.
Mehrfamilienhaus: Wer zahlt die aufgebrochene Haustür?
Hier gibt es eine wichtige Grenze. Die Hausratversicherung leistet für Gebäudeschäden im „Bereich der Wohnung“ – also für die aufgebrochene Wohnungseingangstür oder ein Fenster der Wohnung. Eine aufgebrochene Haus- oder Kellertür, über die der Täter ins Mehrfamilienhaus gelangt ist, fällt dagegen nicht darunter. Der GDV rät Eigentümern deshalb, zu prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung „Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte“ einschließt.
Wann der Versicherer nicht oder nur gekürzt zahlt
Versichert ist der Einbruch, also das gewaltsame Eindringen – etwa mit Werkzeug – oder das Eindringen mit einem zuvor geraubten Schlüssel. Problematisch sind dagegen:
- Offene oder gekippte Fenster und Terrassentüren: Kommt der Täter ohne Gewalt hinein, liegt nach Angaben der Verbraucherzentrale kein Einbruchdiebstahl im versicherten Sinn vor.
- Fahrlässig verlorene oder versteckte Schlüssel: Wurde der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet, besteht laut Verbraucherzentrale kein Versicherungsschutz. Auch ein im Garten versteckter Schlüssel kann zu Kürzungen führen. Was nach einem Schlüsselverlust gilt, lesen Sie im Ratgeber Schlüssel verloren – wer zahlt?.
- Nur zugezogene Tür: Ob eine nur ins Schloss gezogene Tür als grob fahrlässig gilt, hängt laut GDV von den Umständen ab – etwa Dauer der Abwesenheit und Uhrzeit. Manche Verträge enthalten einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
- Baugerüst am Haus: Die Verbraucherzentrale rät, ein Gerüst der Hausratversicherung zu melden, weil sonst bei einem Einstieg über das Gerüst Leistungskürzungen drohen können.
Sonderfall Smart Lock
Wer ein elektronisches Türschloss nutzt, sollte laut Verbraucherzentrale darauf achten, dass der Versicherer auch zahlt, wenn das Schloss durch Manipulation geöffnet wurde. In diesem Fall fehlen oft sichtbare Einbruchspuren – ohne passende Klausel kann der Versicherer die Leistung verweigern. Worauf Sie bei elektronischen Schlössern sonst achten sollten, erklärt unser Ratgeber zur Sicherheit von Smart Locks.
Ihre Pflichten nach einem Einbruch
- Polizei rufen: Wählen Sie 110 und verändern Sie nichts, bis die Spuren gesichert sind. Eine Anzeige ist für den Versicherer Pflicht; wer sie unterlässt, verletzt eine Obliegenheit, und der Versicherer kann Leistungen kürzen.
- Versicherer sofort informieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich.
- Stehlgutliste einreichen: Listen Sie alle entwendeten Gegenstände möglichst genau auf – mit Hersteller, Modell, Alter und Kaufpreis. Die Liste muss an Polizei und Versicherer gehen.
- Schaden begrenzen: Bank- und Kreditkarten sperren, gestohlene Smartphones über die Sperr-Hotline 116 116 sperren lassen.
- Tür wieder sichern: Wurden Schlüssel gestohlen, empfiehlt die Polizei, die Schließzylinder zu ersetzen. Lässt sich die Tür nicht mehr verschließen, hilft ein Schlüsseldienst aus der Region – vereinbaren Sie vorher einen Festpreis und bewahren Sie die Rechnung für den Versicherer auf.
Vorsorge lohnt doppelt
Der GDV rät, Wertsachen schon vorab zu dokumentieren – mit Fotos, Seriennummern und Rechnungen. Das erleichtert im Schadenfall die Stehlgutliste und beschleunigt die Regulierung. Noch besser ist, es gar nicht so weit kommen zu lassen: Laut GDV bleibt knapp die Hälfte aller Einbruchsversuche im Versuchsstadium stecken, häufig weil die Sicherungstechnik standhält. Abschließbare Fenstergriffe, Zusatzverriegelungen an Balkon- und Terrassentüren und ein solides Türschloss sind dabei die wichtigsten Bausteine. Welche Nachrüstungen sich lohnen, zeigt unser Ratgeber Einbruchschutz nachrüsten.
Häufige Fragen
Wie hoch war der durchschnittliche Einbruchschaden 2025?
Laut GDV 3.850 Euro pro Wohnungseinbruch – 200 Euro mehr als im Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Messung.
Wie viele Wohnungseinbrüche haben die Versicherer 2025 gezählt?
Rund 100.000 Fälle, etwa 5.000 mehr als 2024. Die versicherten Schäden summierten sich auf 380 Millionen Euro.
Warum zählen Versicherer mehr Einbrüche als die Polizei?
Nicht jeder polizeilich erfasste Einbruch ist versichert, und umgekehrt werden manche Einbruchsversuche mit Schäden an Tür oder Fenster nur dem Versicherer gemeldet, nicht der Polizei.
Zahlt die Hausratversicherung die aufgebrochene Wohnungstür?
Ja, Schäden an Wohnungseingangstür und Fenstern der Wohnung übernimmt die Hausratversicherung in der Regel. Eine aufgebrochene Haus- oder Kellertür im Mehrfamilienhaus ist dagegen nicht über die Hausrat des Mieters gedeckt.
Zahlt die Versicherung, wenn das Fenster gekippt war?
In der Regel nicht im vollen Umfang. Versichert ist das gewaltsame Eindringen; kommt ein Täter durch ein offenes oder gekipptes Fenster, kann der Versicherer die Leistung verweigern oder kürzen. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen.
Was ist eine Stehlgutliste?
Eine möglichst genaue Aufstellung aller gestohlenen Gegenstände mit Beschreibung und Wert. Sie muss nach einem Einbruch unverzüglich bei der Polizei und beim Versicherer eingereicht werden.
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Quellen
- GDV – Wohnungseinbrüche: Schäden steigen auf 380 Millionen Euro (21.04.2026) ↗
- GDV – Tag des Einbruchschutzes: 90.000 Wohnungseinbrüche (24.10.2025) ↗
- GDV – Versicherungsschutz: Hausratversicherung leistet ↗
- Die Versicherer (GDV) – Schutz vor Einbrechern: Was wirklich hilft ↗
- Verbraucherzentrale – Wohnungseinbruch: Wann zahlt die Hausratversicherung? ↗
- BKA – Factsheet PKS 2025: Wohnungseinbruchdiebstahl (PDF) ↗
- polizei-beratung.de – Einbruch: Was nun? ↗