Schlüssel nachmachen: Regeln, Kosten und die Sicherungskarte
Ein Zweitschlüssel für den Partner, die Reinigungskraft oder die Nachbarn ist oft schnell erledigt – bei Schließanlagen und Sicherheitszylindern gelten aber klare Regeln.
Einfache Zylinderschlüssel kosten laut ADAC etwa 10 bis 20 Euro und dürfen von Mietern in der Regel nachgemacht werden, der Vermieter sollte aber informiert werden. Schlüssel für Schließanlagen und gesicherte Systeme kosten etwa 20 bis 100 Euro oder mehr und werden nur gegen Vorlage der Sicherungskarte gefertigt – diese hat meist der Eigentümer, Mieter brauchen also dessen Genehmigung.
Warum nicht jeder Schlüssel einfach kopiert werden darf
Ein Zweitschlüssel für den Partner, ein Ersatz für die Nachbarn während des Urlaubs oder ein Schlüssel für die Reinigungskraft: Die Gründe, einen Schlüssel nachmachen zu lassen, sind vielfältig. Ob das in fünf Minuten am Schuhreparatur-Tresen erledigt ist oder Tage dauert und nur mit Ausweis klappt, hängt vom Schlüssel ab. Entscheidend sind zwei Fragen: Ist der Schlüssel technisch oder rechtlich gegen Kopien geschützt – und wer ist berechtigt, ihn nachmachen zu lassen?
Was das Nachmachen kostet
Die Kosten hängen vor allem von der Schlüsselart ab. Der ADAC nennt folgende typische Preisspannen:
| Schlüsselart | Typische Kosten | Wo erhältlich |
|---|---|---|
| Einfacher Zylinderschlüssel (Kerbenschlüssel mit gezacktem Schaft) | ca. 10–20 € | Schlüsseldienst, Fachgeschäft, oft sofort |
| Schlüssel für Schließanlagen und gesicherte Systeme (meist Bohrmuldenschlüssel) | ca. 20–100 € oder mehr | nur gegen Sicherungskarte, häufig über den Hersteller, mehrere Tage |
| Autoschlüssel mit Transponder und Funkfernbedienung | meist 100–300 € | Werkstatt, Händler, spezialisierte Betriebe |
| Spezialschlüssel (z. B. Tresor, bestimmte Möbelschlösser) | stark unterschiedlich | meist nur über den Hersteller |
Quelle: ADAC, Stand August 2026. Die Preise sind Richtwerte.
Ist der Schlüssel dagegen verloren und muss der Zylinder oder gar die Schließanlage getauscht werden, wird es deutlich teurer. Mit welchen Kosten Sie für einen Schlüsseldienst-Einsatz rechnen müssen, zeigt unser Ratgeber Schlüsseldienst-Kosten.
Die Sicherungskarte: Ausweis für Nachschlüssel
Die Sicherungskarte – auch Sicherheitskarte, Sicherungsschein oder Sicherheits-ID genannt – ist ein Dokument im Scheckkartenformat. Der Eigentümer erhält sie beim Kauf eines gesicherten Schließzylinders oder beim Einbau einer Schließanlage. Sie enthält die Systemnummer sowie eine Verschlüsselung und dient als Berechtigungsnachweis: Nur wer die Karte vorlegt, bekommt Originalschlüssel nachbestellt. Seriöse Fachbetriebe fertigen ohne die Karte in der Regel keinen Schlüssel für geschützte Systeme an. Oft wird der Nachschlüssel direkt beim Hersteller gefräst, was mehrere Tage dauern kann.
Wichtig zu wissen: Die Pflicht zur Vorlage beruht nicht unmittelbar auf einem Gesetz. Der Hersteller ABUS erläutert, dass sich seine Geschäftspartner vertraglich verpflichten, Nachschlüssel nur gegen Vorlage der Sicherungskarte anzufertigen; eine unmittelbare gesetzliche Grundlage dafür gebe es nicht. Die Karte allein kann illegale Kopien also nicht verhindern. Wirksam wird der Schutz erst im Zusammenspiel mit technischem Kopierschutz und rechtlich geschützten Schlüsselprofilen.
Der Nutzen im Alltag: Wer seinen Schlüssel kurz verliehen oder verloren und wiedergefunden hat, kann bei einem gut geschützten System davon ausgehen, dass zumindest kein Fachbetrieb ohne Karte einen Originalschlüssel angefertigt hat. Bewahren Sie die Karte deshalb getrennt vom Schlüsselbund auf – nicht im Portemonnaie neben dem Haustürschlüssel. Geht die Karte verloren, stellt der Hersteller in der Regel eine Ersatzkarte aus. Dafür ist ein Nachweis der Berechtigung nötig, laut SimonsVoss etwa eine eidesstattliche Erklärung.
Patent-, Marken- und technischer Kopierschutz
Hersteller sichern ihre Schlüsselsysteme auf drei Ebenen:
- Technischer Kopierschutz: Bewegliche Elemente im Schlüssel, Abfragen im Zylinder oder komplexe Profile sorgen dafür, dass sich der Schlüssel mit handelsüblichen Kopiermaschinen nicht nachfräsen lässt.
- Patentschutz: Ist das Schlüssel- oder Profilsystem patentiert, dürfen andere Hersteller keine passenden Rohlinge produzieren und verkaufen. Ein Patent läuft nach § 16 Patentgesetz höchstens 20 Jahre ab dem Tag nach der Anmeldung, ein Gebrauchsmuster höchstens zehn Jahre. Hersteller geben die Laufzeit deshalb oft konkret an – ABUS etwa nennt für das System Bravus Patentschutz bis maximal 2030, für das System Zolit bis 2034.
- Markenschutz: Ist die Form des Schlüssels oder Profils als Marke eingetragen, gilt der Schutz nach § 47 Markengesetz zunächst zehn Jahre und lässt sich gegen Gebühr beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern. Damit kann auch nach Ablauf eines Patents ein rechtlicher Kopierschutz bestehen bleiben. Hersteller wie ABUS werben deshalb mit der Kombination aus befristetem Patent und unbefristetem Markenschutz.
Für Käufer heißt das: Achten Sie beim Kauf einer Schließanlage oder eines Sicherheitszylinders nicht nur auf Bohr- und Ziehschutz, sondern auch darauf, wie lange der rechtliche Kopierschutz noch läuft. Ein System, dessen Patent in zwei Jahren endet und das keinen Markenschutz hat, bietet langfristig weniger Kontrolle über die Schlüssel. Mehr zu den Sicherheitsklassen von Zylindern lesen Sie in unserer Anleitung Schließzylinder wechseln.
Schließanlagen: Welche Arten es gibt
Nach DIN 18252 ist eine Schließanlage eine Kombination von Schließzylindern und zugehörigen Schlüsseln mit unterschiedlichen Schließungen, die miteinander in Bezug stehen. Grob unterscheidet man:
- Zentralschlossanlage: typisch für Mehrfamilienhäuser. Jeder Bewohner öffnet mit seinem Schlüssel die eigene Wohnung sowie gemeinsam genutzte Türen wie Haustür, Keller oder Hof, aber keine fremde Wohnung.
- Hauptschlüsselanlage: Ein Hauptschlüssel schließt alle Zylinder der Anlage, etwa in Betrieben.
- Generalhauptschlüsselanlage: eine erweiterte Hauptschlüsselanlage mit Gruppen- und Hauptgruppenschlüsseln, z. B. in Krankenhäusern oder Verwaltungsgebäuden.
Für Mieter ist vor allem die Zentralschlossanlage relevant. Weil ein einzelner Schlüssel mehrere Türen im Haus öffnet, wiegt sein Verlust schwerer als bei einem Einzelzylinder – und genau deshalb kontrolliert der Eigentümer die Nachschlüssel über die Sicherungskarte.
Was Mieter dürfen – und was nicht
Der ADAC fasst die Regeln im Mietverhältnis so zusammen:
- Einfache Schlüssel – etwa ein Wohnungsschlüssel ohne Schließanlage, Briefkasten- oder Schuppenschlüssel – dürfen Mieter in der Regel ohne Zustimmung nachmachen lassen. Der Vermieter muss aber grundsätzlich über das Nachmachen und die Anzahl der zusätzlichen Schlüssel informiert werden.
- Schlüssel für Schließanlagen oder gesicherte Systeme dürfen Mieter nicht ohne Genehmigung des Vermieters oder der Hausverwaltung nachmachen lassen. Der Eigentümer verwaltet die Schließberechtigungen und trägt die Verantwortung für die Sicherheit des ganzen Hauses.
- Beim Auszug müssen alle Schlüssel zurückgegeben werden, auch selbst angefertigte Kopien. Dokumentieren Sie zusätzliche Schlüssel deshalb schriftlich, am besten im Übergabeprotokoll.
In der Praxis bestellen Mieter den Zusatzschlüssel beim Vermieter oder der Hausverwaltung. Diese legt die Sicherungskarte vor, lässt den Schlüssel anfertigen und händigt ihn aus. Von Online-Anbietern, die Kopien gesicherter Schlüssel ohne Karte versprechen, rät der ADAC ab – das kann rechtliche Folgen haben.
Was passiert, wenn ein Schlüssel einer Schließanlage abhandenkommt? Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter, der einen solchen Schlüssel verloren hat, auch die Kosten für den Austausch der Schließanlage tragen kann, wenn der Austausch wegen Missbrauchsgefahr erforderlich ist. Ein ersatzfähiger Schaden entsteht aber erst, wenn die Anlage tatsächlich ausgetauscht wurde (Urteil vom 5. März 2014, VIII ZR 205/13). Wer in welchen Fällen zahlt und welche Versicherung einspringen kann, erklärt unser Ratgeber Schlüssel verloren – wer zahlt?
Welche Schlüssel tabu sind
Nach ADAC-Angaben ist das Nachmachen bei diesen Schlüsseln verboten oder nur unter strengen Auflagen möglich:
- Schlüssel patent- oder markenrechtlich geschützter Systeme ohne Lizenz des Herstellers,
- behördliche oder sicherheitsrelevante Schlüssel, etwa Feuerwehrschlüssel oder Schlüssel für Alarmanlagen,
- fremde Schlüssel, zu deren Nachfertigung keine Berechtigung besteht – zum Beispiel der Büroschlüssel des Arbeitgebers.
Wer einen fremden Schlüssel ohne Erlaubnis nachmachen lässt, riskiert laut ADAC, dass dies strafrechtlich verfolgt wird, je nach Fall etwa wegen Hausfriedensbruchs oder Diebstahls.
Alternativen: Wenn ständig Schlüssel gebraucht werden
Wer häufig Zugang vergeben muss, etwa an Pflegedienste, Handwerker oder Feriengäste, stößt mit mechanischen Schlüsseln an Grenzen. Digitale Schließsysteme mit Transpondern oder Karten lassen sich nicht kopieren; ein verlorenes Medium wird in der Software gesperrt, ohne dass Zylinder getauscht werden müssen. Für die eigene Wohnungstür kommen Smart Locks infrage, die auf den vorhandenen Zylinder aufgesetzt werden. Worauf Sie bei der Sicherheit achten sollten, lesen Sie im Ratgeber Smart-Lock-Sicherheit.
Fazit: Im Zweifel vorher fragen
Einfache Schlüssel sind schnell und günstig kopiert. Bei Schließanlagen und geschützten Systemen sorgen Sicherungskarte, Kopierschutz und Patent- oder Markenrecht dafür, dass nur Berechtigte Nachschlüssel erhalten – das schützt alle Bewohner. Klären Sie als Mieter im Zweifel vorher mit dem Vermieter, ob Sie einen Schlüssel nachmachen lassen dürfen. Als Eigentümer bewahren Sie die Sicherungskarte an einem sicheren, aber auffindbaren Ort auf. Schlüsseldienste und Fachbetriebe für Schließanlagen in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis.
Häufige Fragen
Was ist eine Sicherungskarte?
Ein Dokument im Scheckkartenformat, das beim Kauf eines gesicherten Schließzylinders oder beim Einbau einer Schließanlage ausgegeben wird. Es enthält Systemnummer und Verschlüsselung und berechtigt den Inhaber, Originalschlüssel nachbestellen zu lassen.
Ist die Sicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Laut ABUS verpflichten sich die Vertragspartner des Herstellers vertraglich, Nachschlüssel nur gegen Vorlage der Karte zu fertigen; eine unmittelbare gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Rechtlich geschützt sind dagegen patentierte oder als Marke eingetragene Schlüsselprofile.
Was kostet es, einen Schlüssel nachmachen zu lassen?
Nach ADAC-Angaben kosten einfache Zylinderschlüssel etwa 10 bis 20 Euro, Schlüssel für Schließanlagen und gesicherte Systeme etwa 20 bis 100 Euro oder mehr. Autoschlüssel mit Transponder und Funkfernbedienung liegen meist bei 100 bis 300 Euro.
Darf ich als Mieter meinen Wohnungsschlüssel nachmachen lassen?
Einfache Schlüssel ohne Schließanlage in der Regel ja, der Vermieter muss aber über Anzahl und Anfertigung informiert werden. Schlüssel für Schließanlagen oder gesicherte Systeme dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters oder der Hausverwaltung nachgemacht werden.
Wie lange dauert ein Nachschlüssel mit Sicherungskarte?
Häufig muss der Schlüssel beim Hersteller der Anlage bestellt werden. Das kann laut ADAC mehrere Tage dauern. Einfache Schlüssel ohne Kopierschutz werden dagegen meist sofort gefräst.
Was passiert, wenn ich die Sicherungskarte verloren habe?
Der Hersteller kann eine Ersatzkarte ausstellen. Dafür müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen, laut SimonsVoss etwa mit einer eidesstattlichen Erklärung. Das Verfahren ist bewusst aufwendig, damit sich Unbefugte keinen Zugang erschleichen.
Muss ich beim Auszug auch selbst nachgemachte Schlüssel abgeben?
Ja. Alle Schlüssel gehören zurück an den Vermieter, auch selbst angefertigte Kopien. Fehlt ein Schlüssel einer Schließanlage, kann der Mieter nach einem BGH-Urteil von 2014 für den Austausch haften, sofern dieser wegen Missbrauchsgefahr nötig ist und tatsächlich durchgeführt wird.
Seriösen Schlüsseldienst in der Nähe finden: Im aufsperr24-Verzeichnis sehen Sie Leistungen, Öffnungszeiten und Bewertungen der Betriebe, bevor Sie anrufen.
Quellen
- ADAC – Schlüssel nachmachen: Wie viel es kostet und was erlaubt ist ↗
- SimonsVoss – Lexikon: Sicherungskarte ↗
- ABUS – Sicherungskarte bei Schließzylindern ↗
- ABUS – Schließsystem Zolit (Patentschutz bis 2034) ↗
- ABUS – Infoblatt Bravus und Y14 Deltus: Kopierschutz (PDF) ↗
- § 16 Patentgesetz – Schutzdauer ↗
- § 47 Markengesetz – Schutzdauer und Verlängerung ↗
- DPMA – FAQ Gebrauchsmuster (Schutzdauer) ↗
- BauNetz Wissen – Schließanlagen: Arten und Funktionen ↗
- BGH – Pressemitteilung 42/2014 zu VIII ZR 205/13 (Schlüsselverlust, Schließanlage) ↗